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Kontrollierte Wohnraumlüftung

Vorteile und Kosten einer KWL

Von einer so genannten „kontrollierten Wohnraumlüftung“ spricht man, wenn Räume nicht manuell – also über das Öffnen von Fenstern und Türen – sowie unkontrolliert über Schächte und Fugen, sondern über mechanische Systeme ge- bzw. belüftet werden.

Aber welche Vorteile hat die Installation eines Systems zur kontrollierten Lüftung? Welche Kosten sind realistisch? Und gelten bezüglich der Luftzuführung gesetzliche Vorschriften bei Neubauten? Wir geben die Antworten.

KWL – Definition

Die kontrollierte Wohnraumlüftung, in der Branche abgekürzt mit KWL, ist nicht vollständig einheitlich definiert. In der Regel ist damit aber flächendeckend die Be- und Entlüftung durch ventilatorgestützte Systeme gemeint. Selbige können dezentral oder zentral gesteuert werden und verfügen über unterschiedliche Funktionsweisen.

Dezentrale Lüftungssysteme

Wer nur in bestimmten Zimmern wie beispielsweise Bad und Küche ein Lüftungssystem benötigt, setzt auf ein dezentrales System. Hierbei werden in den betreffenden Räumen Luftdurchlässe in den Außenwänden installiert, über die dann die Luft entsprechend zu- bzw. abgeführt wird.

Zentrale Lüftungssysteme

Hier kontrolliert und steuert eine zentrale Anlage die gesamte Wohnraumlüftung. Für die Installation eines solchen Systems wird je nach Art (Abluft oder Zu- und Abluft in Kombination) ein Abluftkanal oder ein Lüftungskanalsystem benötigt. Aufgrund dieser Tatsache sind zentrale Lüftungssysteme besonders bei Neubauten sinnvoll – speziell bei Passiv- bzw. Niedrigenergiehäusern. Eine Integration in Bestandsbauten ist mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden und lohnt sich daher oft nicht.



KWL mit Wärmerückgewinnung

Naturgemäß stolpern viele Interessenten für ein System zur kontrollierten Wohnraumlüftung über den Winter. Wenn die verbrauchte Luft abgesaugt und frische zugeführt wird, ist erstere warm und zweitere kalt. Und schon entsteht Panik vor explodierenden Heizkosten. Lüftungssysteme mit Wärmetauscher wissen dies zu verhindern, indem sie die Wärme der Abluft auf die Frischluft übertragen – natürlich vor deren Zuführung. Damit lassen sich zwischen 60 und 80 % der Wärme „retten“ und überführen. In diesem Fall spricht man daher von einer Wärmerückgewinnung. Lüftungsanlagen, die dementsprechend ausgerüstet sind, können auf verschiedene Arten gefördert werden. Lassen Sie sich diesbezüglich einfach von einem Fachmann für die KWL beraten.

Gesetzliche Vorschriften bei Neubauten

Gerade bezüglich der Energieaspekte sind die (gesetzlichen) Anforderungen und Vorschriften für Neubauten und Sanierungsmaßnahmen bei Bestandsbauten massiv gestiegen. Neue Richtlinien, Normen und Bauvorschriften haben insgesamt dazu geführt, dass Neubauten weniger als ein Drittel des Energiebedarfs eines vergleichbaren Altbaus haben. Ein Gesetz, das bezüglich der Lüftung relevant ist, ist der Paragraph 6 in der so genannten Energieeinsparverordnung – kurz EnEv. Er besagt, dass die „Hülle“ eines (neu errichteten) Gebäudes grundsätzlich luftundurchlässig sein muss. Übersetzt: Luftdurchlässige (Fenster-)Fugen und Spalte, wie man sie beispielsweise aus Altbauwohnungen kennt, sind nicht mehr zulässig. Dennoch muss natürlich auch bei Neubauten ein Mindestluftwechsel sichergestellt werden, um den Bautenschutz sowie die Gesundheit zu gewährleisten. An diesem Punkt wird dann in der Regel ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vorgelegt. Gleiches gilt auch für Bestandsbauten, sobald mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht werden oder mehr als ein Drittel des Daches abgedichtet wird.

Kontrollierte Wohnraumlüftung – die Vorteile

Die mittel- bis langfristigen Vorteile einer KWL sind gewaltig. Die Systeme beugen beispielsweise aktiv Feuchtigkeit sowie Schimmel vor und schützen die Bausubstanz, Hätten Sie in diesem Zusammenhang gewusst, dass ein 4-Personen-Haushalt täglich alleine 15 Liter Wasser in Form von Dampf an die Raumluft abgibt? Ein weiterer Vorteil ist die deutlich bessere Luftqualität. Besonders der hohe Sauerstoffgehalt frischer Luft im Gegensatz zu dem von verbrauchter Luft, ist gut für unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit. Lüftungsanlagen sind darüber hinaus besonders interessant für Menschen, die beispielsweise an stark befahrenen Straßen wohnen: Da die frische Luft ganz automatisch und ohne das Öffnen von Fenstern zugeführt wird, sinkt auch die Belastung durch Umgebungslärm. Allergiker hingegen freuen sich über reine Luft ohne Pollen und Staubpartikel, Komfortliebhaber über die Zeit- und Aufwandsersparnis und Insektenhasser über Bienen-, Fliegen- und Wespenfreie Räume.

Kontrollierte Wohnraumlüftung – die Kosten

Mit der Installation eines Systems für die kontrollierte Wohnräumlüftung sind natürlich Erst- sowie Folgekosten verbunden. Die Kosten für die Planung und Installation einer KWL sind grundsätzlich abhängig von der Wohnfläche. Bei einer dezentralen KWL, die beispielsweise nur in Küche und Badezimmer eingesetzt wird, sind die Kosten natürlich wesentlich geringer als für eine zentrale Anlage im Einfamilienhaus (hier können Sie je nach Wohnfläche mit 8.000 – 15.000 € rechnen). Zu den Folgekosten: Die Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen durch Fachkräfte gewartet und die Kanalsysteme gereinigt werden. Zudem verbraucht eine KWL Anlage Strom. Gerade aber bei energieeffizienten Neubauten, die idealerweise auch selbst Strom erzeugen, kann die Rechnung schon viel besser aussehen. Unser Tipp: Wenden Sie sich einfach und unverbindlich an einen Experten für Energie- und Klimatechnik. Gemeinsam mit Ihnen kann er eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen und Sie detailliert zu den verschiedenen Möglichkeiten und Systemen beraten.