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  • Fördermittel für neue Heizsysteme

    Fördermittel für neue Heizsysteme

Förderung Heizung: Welche Mittel gibt es für Gasheizung und Co.

Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse zur Förderung der Heizung


Eine neue Heizung kann helfen Energie zu sparen und die Umwelt zu entlasten. So heizt eine Wärmepumpe zum Beispiel zu einem großen Teil mit erneuerbaren Energien, die kostenfrei in der Umwelt gespeichert sind. Wir zeigen, welche Fördermittel KfW und BAFA für den Einbau Ihrer Heizung bereithalten.
Geht es um eine neue Heizung, zögern viele Hausbesitzer. Denn neben den Kosten für die Technik ist auch ihr Einbau mit einem hohen Aufwand verbunden. Da aber vor allem alte Heizungsanlagen häufig mehr Energie verbrauchen als nötig, fördert der Staat die neue Heiztechnik im eigenen Zuhause. Über die Kreditbank für Wiederaufbau (kurz KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) erhalten Sie dabei Fördermittel in Form von zinsgünstigen Krediten oder einmaligen Zuschüssen.

Förderung für die Gas- und Ölheizung

Gas- und Ölheizungen mit Brennwerttechnik sparen im Vergleich zu alten Geräten viel Energie und können durch eine Solarthermie-Anlage auch unkompliziert mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Die KfW fördert den Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung mit zinsgünstigen Krediten (KfW-Programm 152) oder einem einmaligen Zuschuss (KfW-Programm 433). Bei der Kreditvariante erhalten Sie neben einem Darlehen mit effektivem Jahreszins von 0,75 Prozent auch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent oder maximal 3.750 Euro. Dieser steigt auf 12,5 Prozent, wenn neben dem Einbau der neuen Heizung die alte Anlage gleich mit optimiert wird. Entscheiden Sie sich für Fördermittel in Form einmaliger Zuschüsse, bekommen Sie von der KfW einen Betrag von 10 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 5.000 Euro – für den Einbau einer neuen Gasheizung. Mit einer Optimierung der übrigen Anlage steigen die Fördermittel auf 15 Prozent oder 7.500 Euro. Die Förderung wird nur bei einer Sanierung gezahlt und muss vor dem Beginn der Maßnahme beantragt werden. Bei einer persönlichen Beratung erklären wir, welche technischen Voraussetzungen dabei eingehalten werden müssen.

Förderung für das Heizen mit Holz

Holz ist ein nachwachsender und meist regional verfügbarer Brennstoff, der in der Heizung zum Beispiel in Form von Scheiten oder Pellets verwendet werden kann. Über das BAFA bekommen sie folgende Zuschüsse für den Austausch einer alten Heizung:
  • Pelletofen mit Wassertasche: 2.000 bis 8.000 Euro (80 Euro je Kilowatt)
  • Pelletkessel mit kleinem Pufferspeicher: 3.000 bis 8.000 Euro (80 Euro je Kilowatt)
  • Pelletkessel mit großem Pufferspeicher: 3.500 bis 8.000 Euro (80 Euro je Kilowatt)
  • Hackschnitzelkessel: 3.500 Euro
  • Holzvergaserkessel: 2.000 Euro
Erfolgt der Einbau der neuen Heizung in einem besonders energieeffizienten Gebäude oder wird auch die alte Anlage optimiert, sind zusätzliche Fördermittel möglich. Gleiches gilt für eine Holz-Heizung, die durch Brennwerttechnik besonders effizient oder durch einen Partikelabscheider besonders sauber arbeitet. In diesen Fällen gibt es die Fördermittel sogar im Neubau. Wie viel Förderung Sie beantragen können und wie das funktioniert, erklären wir bei einer persönlichen Beratung.

Fördermittel für das Heizen mit einer Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe nutzt kostenfrei in der Umwelt gespeicherte Energien für Heizung und Warmwasser. Da so Energie gespart und das Klima geschont wird, gibt es für den Einbau eine Förderung durch das BAFA. In Neubau und Sanierung erhalten Sie einmalige Zuschüsse für eine neue Wärmepumpen-Heizung. Im Gebäudebestand sind dabei folgende Fördermittel möglich:
  • Gas-Wärmepumpen: mind. 4.500 Euro (100 Euro je Kilowatt)
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen: mind. 1.500 Euro (40 Euro je Kilowatt)
  • Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen: mind. 4.500 Euro (100 Euro je Kilowatt)
Erreicht die Wärmepumpe eine besonders hohe Effizienz, steigt die Förderung der Heizung weiter an. Gleiches gilt für den Einbau in ein besonders energieeffizient saniertes Haus oder wenn gleichzeitig auch die alte Heizungsanlage optimiert wird. Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung bei einer Sanierung im privat genutzten Haus erst nach der Installation und bei einem Neubau bereits vor dem Beginn der Maßnahme bei dem BAFA beantragt werden muss. Wie das funktioniert und welche technischen Bedingungen die jeweiligen Wärmepumpen erfüllen müssen, erklären wir Ihnen bei einer persönlichen Beratung.

Förderung für Solarthermie-Anlagen für Heizung oder Warmwasser

Eine Solarwärme- oder Solarthermie-Anlage nutzt die Energie der Sonne, um die Heizung zu unterstützen oder das Trinkwasser zu erwärmen. Da Sonnenwärmeanlagen dabei helfen Heizkosten zu sparen und fossile Energien zu schonen, wird ihr Einbau über das BAFA gefördert – bei besonders großen Anlagen sogar im Neubau. Folgende Zuschüsse sind im Gebäudebestand möglich:
  • Solaranlagen zur Warmwasserbereitung: mind. 500 Euro (50 Euro je Quadratmeter bis zu einer Größe von 40 Quadratmetern)
  • Solaranlagen zur Heizungsunterstützung: mind. 2.000 Euro (140 Euro je Quadratmeter bis zu einer Größe von 40 Quadratmetern)
  • Erweiterung einer alten Solaranlage um 4 bis 40 Quadratmeter: 50 Euro je Quadratmeter
Höhere Fördermittel sind möglich, wenn die Solaranlage in einem effizient sanierten Gebäude installiert oder gleichzeitig mit dem Einbau der Solarthermie auch die alte Heizungsanlage optimiert wird. Gleiches gilt für besonders effiziente Sonnenanlagen mit einer Kollektor-Fläche von 20 bis 100 Quadratmetern, für die es auch im Neubau eine Förderung gibt. Wie hoch die Zuschüsse in Ihrem Fall sind, welche technischen Voraussetzungen die Anlagen haben müssen und wie die Förderung beantragt werden muss, erklären wir Ihnen bei einer persönlichen Beratung.

Fördermittel für Blockheizkraftwerke

Blockheizkraftwerke (kurz BHKWs) sind Heizgeräte, die neben Wärme auch Strom erzeugen. Da der Wirkungsgrad durch diese Doppelnutzung ansteigt, wird der Einbau eines BHKWs von KfW oder BAFA gefördert. Fördermittel gibt es dabei in Form von Zuschüssen für den Einbau in bestehende Gebäude. Je nach Größe gibt es für BHKWs bis zu einer elektrischen Leistung von 20 Kilowatt dabei folgende Mittel:
  • 0 bis 1 Kilowatt elektrische Leistung: 1.900 Euro
  • mehr als 1 bis 4 Kilowatt elektrische Leistung: 300 Euro je Kilowatt el.
  • mehr als 5 bis 10 Kilowatt elektrische Leistung: 100 Euro je Kilowatt el.
  • mehr als 10 bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung: 10 Euro je Kilowatt el.
Weitere Zuschüsse sind möglich, wenn die Heizung besonders effizient ist oder das alte System technisch optimiert wird. Nicht alle Blockheizkraftwerke werden auch gefördert, welche Anforderungen dabei bestehen und wie Sie die Zuschüsse erhalten, erklären wir Ihnen bei einer persönlichen Beratung. Wird das neue BHKW mit erneuerbaren Energien betrieben, bietet auch die KfW eine Förderung an. Möglich ist dabei ein zinsgünstiges Darlehen über das Programm 270.

Förderung für die Brennstoffzellen-Heizung

Die Brennstoffzelle ist eine besonders effiziente Heizungsanlage, die nicht nur Wärme, sondern auch Strom erzeugen kann. Möglich wird das über einen chemischen Prozess auf Basis von Wasserstoff und Sauerstoff. Da die Technik auch in modernen Gebäuden beim Sparen hilft, wird der Einbau einer Brennstoffzelle mit elektrischer Leistung von 0,25 bis 5 Kilowatt im Neu- und im Altbau gefördert.Über das Programm Nummer 433 „Zuschuss Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle“ bekommen Sie dabei eine Förderung, die sich aus einem festen Grundbetrag von 5.700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 Watt elektrische Leistung zusammensetzt. Wann der Zuschuss beantragt werden muss und in welcher Höhe die Fördermittel für Sie möglich sind, erklären wir Ihnen bei einer persönlichen Beratung.